Bußgelder

Wenn Sie eine Steuererklärung eingereicht haben, aber die Lohnabgaben zu spät oder nicht (vollständig) bezahlt haben, verhängen wir ein Bußgeld in Höhe von 3 % des zu spät oder zu wenig bezahlten Betrags, aber mindestens 50 € und höchstens 5.514 €, gegen Sie.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät oder nicht einreichen, erhalten Sie ein Bußgeld in Höhe von 68 €.

Wenn Sie im selben Zeitraum Ihre Steuererklärung zu spät einreichen und zu wenig bezahlen, können wir 2 Bußgelder gegen Sie verhängen: eins für das verspätete Einreichen der Steuererklärung und eins für die zu niedrige Zahlung.

Höhere Bußgelder

In Ausnahmefällen können wir höhere Bußgelder verhängen. Ein Ausnahmefall ist zum Beispiel, wenn Sie zum wiederholten Mal keine oder Ihre Steuererklärung zu spät einreichen, eine falsche oder unvollständige Steuererklärung einreichen oder nicht bzw. zu spät zahlen. In diesen Fällen können wir folgende Bußgelder verhängen:

  • Wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät oder nicht einreichen, erhalten Sie ein Bußgeld in Höhe von maximal 1.377 €.
  • Wenn Sie die Lohnabgaben zu spät oder nicht (vollständig) bezahlen, können wir ein Bußgeld in Höhe von maximal 10 % der zu spät oder nicht bezahlten Lohnabgaben, aber maximal 5.514 € verhängen.

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