Tabelle 2a/2b: Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag jünger als das gesetzliche Rentenalter 2023

Alle Beträge in dieser Tabelle sind annualisiert.
Abgabenermäßigung Jünger als das gesetzliche Rentenalter Besonderheiten
Betrag Prozentsatz
Allgemeine Abgabenermäßigung 3.070 € Für steuerpflichtigen Lohn bis 22.660 €
Abbau der allgemeinen Abgabenermäßigung






Maximal
6,095 %

Für steuerpflichtigen Lohn von mehr als 22.660 € aber nicht mehr als 73.031 €

3.070 € Erreicht bei 73,031 €
Arbeitsermäßigung 1. Steigerungsrate




Maximal
8,231 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis bis 10,740 €
884 €
Arbeitsrate 2. Steigerungsrate





Maximal
29,861 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis von 10.740 € bis 23.201 €
3.721 €
Arbeitszeiten 3. die Steigerungsrate





Maximal
3,085 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis ab 23,201 €
447 € Erreicht bei 37.691 €
Die gesamte Arbeitsermäßigung 1., 2. und 3. Steigerungsrate beträgt maximal 5.052 €
Abbau der Arbeitsermäßigung





Maximaler Abbau
6,510 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis 37,691 €
5.052 € Erreicht bei 115.295 €
Ermäßigung für junge Behinderte 820 €

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