Tabelle 2a/2b: Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag jünger als das gesetzliche Rentenalter 2023
Abgabenermäßigung | Jünger als das gesetzliche Rentenalter | Besonderheiten | |
---|---|---|---|
Betrag | Prozentsatz | ||
Allgemeine Abgabenermäßigung | 3.070 € | Für steuerpflichtigen Lohn bis 22.660 € | |
Abbau der allgemeinen Abgabenermäßigung Maximal |
6,095 % |
Für steuerpflichtigen Lohn von mehr als 22.660 € aber nicht mehr als 73.031 € |
|
3.070 € | Erreicht bei 73,031 € | ||
Arbeitsermäßigung 1. Steigerungsrate Maximal |
8,231 % | Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis bis 10,740 € | |
884 € | |||
Arbeitsrate 2. Steigerungsrate Maximal |
29,861 % | Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis von 10.740 € bis 23.201 € | |
3.721 € | |||
Arbeitszeiten 3. die Steigerungsrate Maximal |
3,085 % | Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis ab 23,201 € | |
447 € | Erreicht bei 37.691 € | ||
Die gesamte Arbeitsermäßigung 1., 2. und 3. Steigerungsrate beträgt maximal | 5.052 € | ||
Abbau der Arbeitsermäßigung Maximaler Abbau |
6,510 % | Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis 37,691 € | |
5.052 € | Erreicht bei 115.295 € | ||
Ermäßigung für junge Behinderte | 820 € |