Tabelle 2a/2b: Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag jünger als das gesetzliche Rentenalter 2023

Alle Beträge in dieser Tabelle sind annualisiert.

Abgabenermäßigung Jünger als das gesetzliche Rentenalter Besonderheiten
Betrag Prozentsatz
Allgemeine Abgabenermäßigung 3.070 € nicht verfügbar Für steuerpflichtigen Lohn bis 22.660 €
Abbau der allgemeinen Abgabenermäßigung nicht verfügbar 6,095 % Für steuerpflichtigen Lohn von mehr als 22.660 € aber nicht mehr als 73.031 €
Abbau der allgemeinen Abgabenermäßigung: Maximal 3.070 € nicht verfügbar Erreicht bei 73,031 €
Arbeitsermäßigung 1. Steigerungsrate nicht verfügbar 8,231 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis bis 10,740 €
Arbeitsermäßigung 1. Steigerungsrate: Maximal 884 € nicht verfügbar
Arbeitsrate 2. Steigerungsrate nicht verfügbar 29,861 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis von 10.740 € bis 23.201 €
Arbeitsrate 2. Steigerungsrate: Maximal 3.721 € nicht verfügbar
Arbeitszeiten 3. die Steigerungsrate nicht verfügbar 3,085 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis ab 23,201 €
Arbeitszeiten 3. die Steigerungsrate: Maximal 447 € nicht verfügbar Erreicht bei 37.691 €
Die gesamte Arbeitsermäßigung 1., 2. und 3. Steigerungsrate beträgt maximal 5.052 € nicht verfügbar nicht verfügbar
Abbau der Arbeitsermäßigung nicht verfügbar 6,510 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis 37,691 €
Abbau der Arbeitsermäßigung: Maximaler Abbau 5.052 € nicht verfügbar Erreicht bei 115.295 €
Ermäßigung für junge Behinderte 820 € nicht verfügbar nicht verfügbar

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