G-Konto

Wenn Sie in den Niederlanden Personal entsenden, ausleihen oder abstellen, kann das entleihende Unternehmen Sie auffordern, ein G-Konto zu eröffnen. Bei einem G-Konto handelt es sich um ein Sperrkonto, mit dem Sie bei uns ausschließlich Lohnabgaben oder Umsatzsteuer bezahlen können.

Das entleihende Unternehmen überweist den geschätzten Betrag der Lohnabgaben oder Umsatzsteuer auf Ihr G-Konto. Sie können den überwiesenen Betrag ausschließlich dafür verwenden, Lohnabgaben oder Umsatzsteuer zu bezahlen. Wenn Sie diese Abgaben und Steuern nicht bezahlen, können wir das entleihende Unternehmen nicht mehr für den Betrag haftbar machen, den es auf das G-Konto überwiesen hat.

Hinweis!

Sie entscheiden gemeinsam mit dem entleihenden Unternehmen, ob Sie ein G-Konto eröffnen. Wir empfehlen, vorab entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Eröffnung eines G-Kontos

Um ein G-Konto eröffnen zu können, müssen Sie erst eine G-Kontovereinbarung abschließen. An dieser Vereinbarung sind 3 Parteien beteiligt:

  • Sie als ausleihendes Unternehmen
  • die Bank, bei der das G-Konto eröffnet wird
  • das Finanzamt.

Sie können ein G-Konto mit dem Formular 'Aanvraag g-rekening' eröffnen (nur auf Niederländisch verfügbar). Sie können dieses Formular hier herunterladen.

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