Checkliste für Auswanderung: Was muss ich beachten?

Werden Sie auswandern? Dann müssen Sie eine Menge erledigen. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick.

  • Prüfen Sie Ihren DigiD
    Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr DigiD verwenden können. Und tun Sie dies, bevor Sie die Niederlande verlassen:

    Wenn Sie bereits ins Ausland umgezogen sind, können Sie den DigiD nur über einen Schalter beantragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter Beantragung von DigiD aus dem Ausland.

  • Sich bei Ihrer Stadt/Gemeinde abmelden und Ihre Adressänderung mitteilen
    Achten Sie darauf, dass Sie sich vor Ihrem Wegzug bei Ihrer Stadt/Gemeinde abmelden. Heben Sie den Abmeldenachweis sorgfältig auf, da Sie den Nachweis bei mehreren Behörden vorlegen müssen.

    Melden Sie sich bei der Stadt/Gemeinde außerhalb der Niederlande an, in der Sie wohnen werden.

    Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit. Wissen Sie Ihre neue Adresse noch nicht? Bitte geben Sie eine Adresse an, unter der wir mit Ihnen korrespondieren können. Haben Sie eine Ansprechperson? Bitte teilen Sie uns auch die Adresse Ihrer Ansprechperson mit.

    Wohnen Sie bereits im Ausland? Wenn ja, übermitteln Sie uns bitte Ihre neue Wohnadresse mit dem Formular Adressänderung außerhalb der Niederlande mitteilen.

  • Alles für Ihr Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug erledigen

    Ein Auto ausführen

    Melden Sie Ihr Auto für die Ausfuhr beim RDW an. Damit beenden Sie sofort auch die Zulassung für Ihr Fahrzeug. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie unter Fahrzeug mit einer niederländischen Zulassung ins Ausland überführen.

    Ist Ihr Fahrzeug bereits im Ausland? Hier erfahren Sie, wie Sie ein im Ausland befindliches Fahrzeug ausführen.

    Sie überführen einen gebrauchten Pkw, einen gebrauchten Lieferwagen oder ein gebrauchtes Motorrad ins Ausland? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Teil der gezahlten BPM (Besteuerung von Personenkraftwagen und Krafträdern) zurückerstattet bekommen. Mehr dazu erfahren Sie unter Rückerstattung von BPM bei Export (auf Niederländisch).

    Das Auto längere Zeit nicht benutzen

    Möchten Sie Ihr Auto längere Zeit nicht benutzen? Was Sie dann machen müssen, erfahren Sie unter Ihr Auto vorübergehend nicht benutzen.

    Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie das SteuerTelefon Auto an.

  • Umzugsgut mitnehmen - wie verhält es sich mit dem Zoll?
    Sie ziehen in ein anderes EU-Land? Dann können Sie im Allgemeinen Ihr Übersiedlungsgut, auch Umzugsgut genannt, ohne Formalitäten mitnehmen.

    Ziehen Sie nicht in ein EU-Land? Reichen Sie dann beim Zoll eine Ausfuhranmeldung für Ihr Übersiedlungsgut ein. Dabei müssen Sie auch eine Inventarliste der Sachen, die Sie mitnehmen, abgeben. Ihr Umzugsunternehmen hilft Ihnen dabei.

    Bitte beachten Sie auch die Regeln für besondere Produkte und Haustiere.

    Haben Sie Fragen? Rufen Sie das ZollTelefon an.
  • Ihre Krankenversicherung überprüfen
    Fast jeder, der in den Niederlanden lebt und/oder arbeitet, ist über Wlz oder Zvw für Krankheitskosten versichert. Das bleibt natürlich auch während Ihres Urlaubs im Ausland so.

    Aber werden Sie im Ausland leben, arbeiten oder studieren? Dann hängt es von Ihrer persönlichen Situation ab, ob Sie in den Niederlanden versichert bleiben.

    Mehr dazu erfahren Sie unter Krankenversicherung und Ausland und unter die Niederlande weltweit.
  • Ihre Zuschläge überprüfen
    Erhalten Sie in den Niederlanden einen Krankenversicherungszuschlag, Mietzuschuss, Kinderbetreuungszuschlag oder ein kindgebundenes Budget? Überprüfen Sie vor Ihrem Wegzug, ob Sie und Ihre Verwandten im Ausland auch noch Anspruch darauf haben. Ihre Zuschläge basieren nämlich auf Ihrer Situation in den Niederlanden.

    Mehr dazu erfahren Sie unter Ich ziehe ins Ausland. Was sind die Folgen für meine Zuschläge?
  • Ihren vorläufigen Steuerbescheid ändern
    Erhalten oder zahlen Sie monatlich Geld durch Ihren vorläufigen Steuerbescheid? Passen Sie diesen Bescheid dann an. Ihr vorläufiger Steuerbescheid basiert nämlich auf Ihrer Situation in den Niederlanden. Hier erfahren Sie, wie Sie den vorläufigen Steuerbescheid ändern.

    Wohnen Sie schon nicht mehr in den Niederlanden? Aber Sie haben doch noch Einkünfte aus den Niederlanden? Dann sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger. Und für ausländische Steuerpflichtige gelten andere Regeln.
  • Eine Steuererklärung abgeben
    Sie können eine Online-Steuererklärung für das Jahr der Auswanderung abgeben. Mehr dazu erfahren Sie unter Wie gebe ich eine Steuererklärung ab, für das Jahr meiner Auswanderung oder Einwanderung?
  • Aufschubbescheid
    Ziehen Sie aus den Niederlanden in ein anderes Land? Wenn ja, können Sie einen Steuerbescheid erhalten, den Sie vielleicht noch in Zukunft bezahlen müssen: das ist ein so genannter Aufschubbescheid. Sie müssen diesen Steuerbescheid nicht bezahlen, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • Ihre Steuerpflicht ändert sich - was bedeutet das für Sie?
    Haben Sie Einkünfte aus 2 Ländern? Dann zahlen Sie nicht in beiden Ländern Steuern auf diese Einkünfte. Das ist in Steuerabkommen festgelegt. Möglicherweise müssen Sie in 2 Ländern eine Steuererklärung einreichen. Lesen Sie mehr unter Zahle ich doppelte Steuern, wenn ich Einkünfte aus 2 Ländern habe?

    Erhalten Sie eine Rente, eine Leibrente oder eine sonstige Leistung aus den Niederlanden? In dem Fall ist es möglich, dass Sie dafür in den Niederlanden keine Steuern zahlen müssen. Beantragen Sie dies mit dem Formular Aanvraag Vrijstellingsverklaring voor loonbelasting en/of premie volksverzekeringen (Antrag auf Befreiung von Lohnsteuer und/oder Sozialversicherungsbeiträge, auf Niederländisch).
  • Sie haben noch eine Wohnung in den Niederlanden – was bedeutet das für Sie?
    Haben Sie in dieser Wohnung gewohnt, bevor Sie ausgewandert sind? Lesen Sie mehr dazu unter Vorübergehend 2 Wohnungen (auf Niederländisch) und Vermögenswerte in Box 3.

    Haben Sie vorübergehend 2 Wohnungen, zum Beispiel weil Ihr altes Haus noch verkauft werden muss? Hier erfahren Sie mehr zum Zinsabzug für Ihre Hypothek (auf Niederländisch).

    Haben Sie eine (Ferien-) Wohnung in den Niederlanden? Dann zahlen Sie Einkommensteuer, auch wenn Sie nicht mehr in den Niederlanden leben.