Bescheid: Gültigkeit und Prüfung der Bedingungen

Wenn Sie die 30%-Regelung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie bei uns einen Bescheid beantragen. Sie können diesen Bescheid mit dem Formular „Antrag Anwendung 30%-Regelung“ beantragen. Sie können das Formular „Antrag Anwendung 30%-Regelung 2023“ herunterladen. Sie können dieses Formular auf Niederländisch oder Englisch herunterladen: Verzoek loonheffingen 30%-regeling 2023 oder Application Income tax and national insurance 30% facility 2023.

Laufzeit des Bescheids

Bescheide über die 30%-Regelung haben eine maximale Laufzeit von 5 Jahren mit Wirkung vom 1. Januar 2019. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2019 bei Ihnen den Dienst angetreten haben, gilt für die Laufzeit des Bescheids ein Übergangsrecht (siehe unten).

Von dieser Laufzeit ziehen wir ab:

  • Wohn- oder Arbeitszeiten in den Niederlanden, die mehr als 25 Jahre vor dem Datum der Ankunft in den Niederlanden begannen und weniger als 25 Jahre vor dem Datum der Ankunft in den Niederlanden endeten
  • Wohn- oder Arbeitszeiten in den Niederlanden in den letzten 25 Jahren vor der Einreise in die Niederlande
    Die folgenden Zeiten werden dabei nicht berücksichtigt:
    • Zeiten von bis zu 20 Tagen pro Jahr, in denen der Arbeitnehmer in den Niederlanden gearbeitet hat
    • Zeiträume von bis zu 6 Wochen pro Jahr oder einmalig bis zu 3 aufeinanderfolgenden Monaten, in denen sich der Arbeitnehmer zu Urlaubszwecken, Familienbesuchen oder aus anderen privaten Gründen in den Niederlanden aufgehalten hat
  • Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer außerhalb der Niederlande gearbeitet oder gewohnt hat, aber nach niederländischem Recht weiterhin als Arbeitnehmer galt

Das endgültige Enddatum ist in dem Bescheid angegeben, den Sie von uns erhalten. In jedem Fall endet die 30%-Regelung am letzten Tag der Lohnperiode, die auf die Periode folgt, in der der letzte Arbeitstag fällt. Wenn der letzte Arbeitstag Ihres Arbeitnehmers beispielsweise der 15. Februar 2023 ist, können Sie die 30%-Regelung bei einer Lohnperiode von einem Monat bis zum 31. März 2023 anwenden.

Übergangsrecht für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2018 gekommen sind

Ab dem 1. Januar 2019 wurde die Dauer der 30%-Regelung von maximal 8 auf maximal 5 Jahre verkürzt. Für Arbeitnehmer, die in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2018 gekommen sind und unter die 30%-Regelung fallen, gilt ein Übergangsrecht. Haben Sie die 30%-Regelung am 1. Januar 2021 länger als 5 Jahre für einen Arbeitnehmer angewendet? Dann endet die Regelung zu diesem Zeitpunkt. Haben Sie die Regelung am 1. Januar 2021 noch nicht 5 Jahre lang in Anspruch genommen? Dann läuft die Regelung weiter, bis die maximale Laufzeit von 5 Jahren abgelaufen ist.

Beispiel

Sie wenden seit dem 1. Juli 2018 die 30%-Regelung für einen Arbeitnehmer an. Der Bescheid wurde 2018 für einen Zeitraum von 8 Jahren abgegeben. Aufgrund des Übergangsrechts wurde die Laufzeit auf 5 Jahre verkürzt. Sie dürfen also ab dem 1. Juli 2023 die 30%-Regelung für diesen Arbeitnehmer nicht mehr anwenden.

Prüfung der Einkommensnorm

Sie müssen während der Laufzeit des Bescheids prüfen, ob Ihr Arbeitnehmer die Einkommensnorm noch erfüllt. Wenn der Lohn in einem Jahr niedriger ist als die indexierte Norm, läuft die 30%-Regelung rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres aus. Sie müssen dann Ihre früheren Erklärungen korrigieren. Beginnt oder endet der Arbeitsvertrag während eines Jahres, rechnen Sie den Lohn auf einen Jahreslohn um. Erfüllt der Arbeitnehmer später wieder die Einkommensnorm, dürfen Sie die 30%-Regelung nicht mehr anwenden. Bei einem niedrigeren Lohn, der durch Schwangerschaftsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, zusätzlichen Vaterschaftsurlaub, Pflegeelternschaftsurlaub und Adoptionsurlaub verursacht wird, gehen Sie von dem Lohn aus, den der Arbeitnehmer ohne diesen Urlaub erhalten würde.

Arbeitnehmer mit einem Master-Diplom

Arbeitnehmer, die im wissenschaftlichen Unterricht ein niederländisches Master-Diplom oder ein gleichwertiges ausländisches Diplom erworben haben und für die die herabgesetzte Einkommensnorm gilt, müssen ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem sie 30 Jahre alt werden, die höhere Norm erfüllen (im Jahr 2023 ein zu versteuernder Jahreslohn von 41.954 € ohne die angestrebte Befreiung).

Siehe auch Fachwissensanforderung.

Wechsel des Arbeitgebers

Für einen Arbeitnehmer, der während der Laufzeit des Bescheids zu einem neuen Arbeitgeber wechselt, kann die 30%-Regelung unter bestimmten Bedingungen weiterhin gelten. Der neue Arbeitgeber muss dann zusammen mit dem Arbeitnehmer einen neuen Antrag stellen. Dies kann mit dem Formular „Antrag Anwendung 30%-Regelung“ geschehen. Sie können das Formular „Antrag Anwendung 30%-Regelung 2023“ herunterladen. Sie können dieses Formular auf Niederländisch oder Englisch herunterladen: Verzoek loonheffingen 30%-regeling 2023 oder Application Income tax and national insurance 30 facility 2023.

Wenn Sie Ihren Arbeitnehmer im niederländischen Unternehmen Ihres Konzerns einsetzen, kann der Arbeitnehmer formell bei Ihnen beschäftigt bleiben. Auch in diesem Fall können Sie unter bestimmten Bedingungen von der 30%-Regelung Gebrauch machen, indem Sie den Arbeitnehmer beispielsweise in die Lohnbuchhaltung des niederländischen Konzernunternehmens aufnehmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei SteuerTelefon Ausland.

Wechsel innerhalb der zusammenhängenden Gruppe Einbehaltungspflichtige

Nimmt ein Arbeitnehmer innerhalb des Konzerns eine Tätigkeit bei einem anderen selbständigen einbehaltungspflichtigen Unternehmen auf, bedeutet dies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Dies liegt daran, dass das Arbeitsverhältnis endet und ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Wenn Sie den Verwaltungsaufwand verringern möchten, können Sie uns bitten, den Zusammenschluss als eine zusammenhängende Gruppe von Einbehaltungspflichtigen zu benennen.

Wechselt der Arbeitnehmer innerhalb einer zusammenhängenden Gruppe von Einbehaltungspflichtigen den Arbeitgeber, bleibt ein Bescheid für die 30%-Regelung gültig, solange der Arbeitnehmer die Bedingungen der Regelung auch beim neuen Arbeitgeber erfüllt.

Hinweis!

Wenn Ihr Arbeitnehmer im Rahmen eines Unternehmensübergangs zu einem anderen Arbeitgeber wechselt, braucht der übernehmende Arbeitgeber keinen neuen Bescheid über die 30%-Regelung zu beantragen. Die Regelung wird dann von Rechts wegen mitübertragen.

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