Fachwissensanforderung

Wenn Sie für einen Arbeitnehmer, der in die Niederlande kommt, die 30-%-Regelung in Anspruch nehmen wollen, muss dieser Arbeitnehmer unter anderem über spezifisches Fachwissen verfügen. Um dieses spezifische Fachwissen nachweisen zu können, gilt ein Regeleinkommen, das jährlich indexiert wird. Im Jahr 2023 gilt, dass ein spezifisches Fachwissen vorliegt, wenn Ihr Arbeitnehmer einen steuerbaren Jahreslohn von mindestens 41.954 € ohne die spezifische Befreiung. Für Arbeitnehmer, die einen universitären niederländischen Mastertitel oder einen gleichwertigen ausländischen Titel erlangt haben, und unter 30 Jahre alt sind, beträgt dieses Regeleinkommen 31.891 € ohne die spezifische Befreiung.

Für Arbeitnehmer, die wissenschaftliche Forschungstätigkeiten bei bestimmten Einrichtungen betreiben, und Ärzte, die eine Ausbildung zum Facharzt machen, gilt das Regeleinkommen nicht.

Mangelanforderung

In Ausnahmefällen gilt für Ihren Arbeitnehmer nicht nur das Regeleinkommen, sondern auch eine Mangelanforderung: Das Fachwissen Ihres Arbeitnehmers darf auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder nur in geringem Ausmaß vorhanden sein. Das ist der Fall, wenn fast alle Arbeitnehmer in einer spezifischen Branche die Anforderung an das Regeleinkommen erfüllen, zum Beispiel Profifußballspieler. In einem solchen Fall müssen Sie auch nachweisen, dass ein Mangel an dem Fachwissen Ihres Arbeitnehmers besteht.

Beurteilung der Fachwissens- und Mangelanforderung

Bei der Beurteilung der Fachwissens- und Mangelanforderung berücksichtigen wir die folgenden 3 Faktoren:

  • den Bildungsstand des Arbeitnehmers
  • die Erfahrung des Arbeitnehmers, die für die Funktion relevant ist
    Wenn ein Arbeitnehmer länger als 2,5 Jahre in einer vergleichbaren Funktion tätig war, gehen wir davon aus, dass er relevante Erfahrung für die Funktion hat.
  • das Verhältnis zwischen dem Lohnniveau der Funktion in den Niederlanden und dem Lohnniveau im Herkunftsland des Arbeitnehmers
    Grundlage ist, dass der Nettolohn im Herkunftsland nicht niedriger ist als der Nettolohn der Funktion in den Niederlanden. Die Erstattung der zusätzlichen Kosten für den vorübergehenden Aufenthalt außerhalb des Herkunftslands (extraterritoriale Kosten) wird dabei nicht berücksichtigt.

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