Der Arbeitnehmer ist bei Ihnen beschäftigt
Sie können die 30-%-Regelung nur für Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die bei Ihnen beschäftigt sind. Dabei kann es sich sowohl um Arbeitnehmer handeln, die bereits bei Ihnen beschäftigt waren, als auch um Arbeitnehmer, die Sie speziell aus einem anderen Land (nicht aus den Niederlanden) angeworben haben, damit diese in den Niederlanden arbeiten. Darunter fallen folgende Arbeitnehmer:
- Arbeitnehmer, die für Sie in einer festen Niederlassung in den Niederlanden arbeiten.
- Arbeitnehmer, die Sie auf dem niederländischen Arbeitsmarkt ausleihen, entsenden oder abstellen. Siehe Sie entsenden oder leihen Personal aus oder stellen Personal in die Niederlande ab.
- Arbeitnehmer, die für Sie in den Niederlanden arbeiten und für die Sie freiwillig Lohnsteuererklärungen einreichen.