Der Arbeitnehmer ist bei Ihnen beschäftigt

Sie können die 30-%-Regelung nur für Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die bei Ihnen beschäftigt sind. Dabei kann es sich sowohl um Arbeitnehmer handeln, die bereits bei Ihnen beschäftigt waren, als auch um Arbeitnehmer, die Sie speziell aus einem anderen Land (nicht aus den Niederlanden) angeworben haben, damit diese in den Niederlanden arbeiten. Darunter fallen folgende Arbeitnehmer:

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