Tabelle 14: Sonstige Beträge 2019

Standardbetrag für Betrag Prozentsatz
Krankenversicherungsgesetz (Zvw)
  • Arbeitgeberabgabe Zvw
  • Beitrag Zvw
  • Seeleute (einschließlich fanganteilmäßig entlohnter Fischer)

6,95 %
5,70 %
0,00 %
Einheitlicher Kinderbetreuungszuschlag
auf den WAO/WIA-Grundbeitrag
0,50 %
Einkommensgrenze Lohnabgaben für 30-%-Regelung
  • Lohn eines Arbeitnehmers mit spezifischem Fachwissen
  • Lohn eines Arbeitnehmers mit spezifischen Fachwissen unter 30 Jahren

37.743 €
28.690 €

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