Tabelle 12: Sonstige Beträge 2022

Standardbetrag für Betrag Prozentsatz
Krankenversicherungsgesetz (Zvw)
  • Arbeitgeberabgabe Zvw
  • Beitrag Zvw
  • Seeleute (einschließlich fanganteilmäßig entlohnter Fischer)

6,75 %
5.50 %
0,00 %
Einheitlicher Kinderbetreuungszuschlag
auf den Aof-Beitrag
0,50 %
Einkommensgrenze Lohnabgaben für 30-%-Regelung
  • Lohn eines Arbeitnehmers mit spezifischem Fachwissen
  • Lohn eines Arbeitnehmers mit spezifischen Fachwissen unter 30 Jahren

39.467 €
30.001 €

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