Tabelle 2: Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer 2022

Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer
Abgabenermäßigung Jünger als das AOW Alter AOW Alter oder älter Besonderheiten
Betrag Prozentsatz Betrag Prozentsatz
Allgemeine
Abgabenermäßigung
2.888 € 1.494 € Für steuerpflichtigen Lohn
bis 21.316 €
Abbau der allgemeinen
Abgabenermäßigung






Maximal
6,007 % 3,106 % Für steuerpflichtigen Lohn
von mehr als 21.316 €,
aber nicht mehr als 69.398 €
2.888 € 1.494 € Für steuerpflichtigen Lohn
von mehr als 69.398 €
Arbeitsermäßigung 1.
Steigerungsrate




Maximal
4,541 % 2,348 % Für Lohn aus dem derzeitigen
Arbeitsverhältnis bis 10.350 €
470 € 244 €
Arbeitsermäßigung 2.
Steigerungsrate




Maximal
28,461 % 14,718 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis
von 10.351 € bis 22.356 €
3.417 € 1.767 €
Arbeitsermäßigung 3.
Steigerungsrate




Maximal
2,610 % 1,349 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis
von 22.35 € bis 36.649 €
373 € 193 €
Die gesamte Arbeitsermäßigung
1., 2. und 3. Steigerungsrate
beträgt maximal
4.260 € 2.204 €
Abbau der Arbeitsermäßigung





Maximaler Abbau
5,860 % 3,030 % Für Lohn aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis
von 36.650 € oder mehr
4.260 € 2.204 € Für Lohn von mehr als 109.346 €
Ermäßigung für junge
Behinderte
771 € 399 €
Senioren-Ermäßigung 1.726 € Höchstbetrag, wenn der Lohn
auf Jahresbasis nicht mehr als 38.464 € beträgt.
Abbau der Senioren-
Ermäßigung




Maximaler Abbau
15 % Für Lohn von mehr als 38.464 €, aber nicht mehr als 49.971 €
1.726 € Für Lohn von mehr als 49.971 €
Ermäßigung für
alleinstehende Senioren
449 €

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