Tabelle 1: Steuerprogression Lohnsteuer/Einheitsversicherungsbeitrag 2024

Progressionsstufe Für Lohn pro Jahr, vom Betrag bis zur nächsten Stufe Lohnsteuer/Einheitsversicherungsbeitrag bis gesetzliche Rentenalter Lohnsteuer/Einheitsversicherungsbeitrag gesetzliches Rentenalter und älter, geboren 1946 oder später
1 0 € 36,97 % 19,07 %
2a 38.098 € 36,97 % 36,97 %
3 75.518 € 49,50 % 49,50 %
Progressionsstufe Lohn pro Jahr Lohnsteuer/Einheitsversicherungsbeitrag gesetzliches Rentenalter und älter, geboren 1945 oder eher
1 0 € 19,07 %
2b 40.021 € 36,97 %
3 75.518 € 49,50%

Der Satz der Stufen setzt sich wie folgt zusammen:

Progressionsstufe Beitragsart Bis gesetzliche Rentenalter Gesetzliche Rentenalter und älter
1 Beitrag zur Altersrentenversicherung (AOW) 17,90 % nicht verfügbar
Beitrag zur Hinterbliebenenversicherung (Anw) 0,10 % 0,10 %
Beitrag zum Gesetz über langfristige Pflege (Wlz) 9,65 % 9,65 %
Lohnsteuer 9,32 % 9,32 %
Gesamt 36,97 % 19,07 %
2a und 2b Lohnsteuer 36,97 % 36,97 %
3 Lohnsteuer 49,50 % 49,50 %

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