Tabelle 12: Sonstige Beträge 2023

Standardbetrag für Betrag Prozentsatz
Krankenversicherungsgesetz (Zvw): Arbeitgeberabgabe Zvw 6,68 %
Krankenversicherungsgesetz (Zvw): Einbehaltung des Beitrags Zvw 5,43 %
Krankenversicherungsgesetz (Zvw): Seeleute (einschließlich fanganteilmäßig entlohnter Fischer) 0,00 %
Mindestbetrag üblicher Lohn für Gesellschafter mit erheblichem Interesse 51.000 €
Pseudo-Endsteuern bei Abgangsentschädigung höher als 576.000 €
Ermächtigung niedrigerer Prozentsatz Tabelle Sonderentlohnungen, wenn die Abweichung mit der zu zahlenden Einkommensteuer minimal beträgt 227 € 10,00 %
Einkommensgrenze Lohnabgaben für 30-%-Regelung
  • Lohn Arbeitnehmer mit spezifischem Fachwissen
  • Lohn Arbeitnehmer mit spezifischem Fachwissen, der unter 30 Jahre alt ist

41.954,00 €
31.891,00 €
Freiwilligenregelung (kein Lohn): Soll-Betrag pro Jahr 1.900,00 €
Freiwilligenregelung (kein Lohn): Soll-Betrag pro Monat 190,00 €
Freiwilligenregelung (kein Lohn): Soll-Betrag pro Stunde für 21 Jahre und älter 5,00 €
Freiwilligenregelung (kein Lohn): Soll-Betrag pro Stunde bei jünger als 21 Jahren 2,75 €
Hinzurechnung Krankheitskostenregelung
  • maximaler Wert für freie Gewährung
27,00 €
Wert von Mahlzeiten: Hinzurechnung pro Frühstück/Mittagessen/Abendessen 3,55 €
Wert der Unterbringung und Verpflegung: Hinzurechnung pro Tag 6,10 €
Abfindungen von Leibrenten zum Steuersatz von 52 %, wenn die Abfindung höher ist als 4.898 €

Javascript ist in Ihrem Webbrowser deaktiviert. Sie müssen Javascript aktivieren, um unsere Website aufrufen zu können.