Berechnung mit der progressiv-kumulativen Berechnungsmethode

Sie berechnen die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge anhand der progressiv-kumulativen Berechnungsmethode (VCR). Verwenden Sie dazu die Grundbetragszuwachsmethode. Mit dieser Methode berechnen Sie pro Arbeitnehmer den kumulativen Beitragslohn bis zum Zeitraum, für den Sie die Steuererklärung machen müssen. Von diesem Betrag ziehen Sie den Betrag des kumulativen Beitragslohns des Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitraum ab. Die Differenz ist der Zuwachs des kumulativen Beitragslohns. Für diesen Zuwachs berechnen Sie die Beiträge.

Hinweis!

Die progressiv-kumulative Berechnungsmethode kann nicht zur Berechnung der Lohnsteuer/des Einheitsversicherungsbeitrags verwendet werden. Verwenden Sie dazu die Zeitraumtabellen. Siehe Berechnung der Lohnsteuer/des Einheitsversicherungsbeitrags für weitere Informationen zu den Zeitraumtabellen.

Beispiel

Für die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge gilt eine maximaler Beitragslohn von 1.200 € pro Monat*. Der Gehaltszeitraum ist ein Monat. Gemäß der Grundbetragszuwachsmethode berechnen Sie den Zuwachs wie folgt:

Gehalts-
zeitraum

Lohn im Sinne
der Arbeitnehmer-
versicherungen

Kumulativer 
Lohn im Sinne
der Arbeitnehmer-
versicherungen

Kumulativer 
Lohn der Gehaltszeitraum-
beträge

Kumulativer Beitrags-
lohn

Zuwachs 
je Gehalts-
zeitraum

Januar

€ 1.500

€ 1.500

€ 1.200

€ 1.200

€ 1.200

Februar

€ 1.000

€ 2.500

€ 2.400

€ 2.400

€ 1.200

März

€ 1.000

€ 3.500

€ 3.600**

€ 3.500

€ 1.100

* Zur Verdeutlichung der Systematik verwenden wir in diesem Beispiel fiktive Beträge für den maximalen Beitragslohn.
** Der kumulative Beitragslohn ist der niedrigste Betrag von: dem kumulativen Lohn im Sinne der Arbeitnehmerversicherungen und dem kumulativen Lohn der Gehaltszeitraumbeträge.

Javascript ist in Ihrem Webbrowser deaktiviert. Sie müssen Javascript aktivieren, um unsere Website aufrufen zu können.