Maximaler Beitragslohn

Die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge stellen einen prozentualen Anteil der Zunahme des kumulativen Beitragslohns im Gehaltszeitraum dar. Der Beitragslohn ist der Lohn im Sinne der Arbeitnehmerversicherungen, wobei Sie pro Arbeitnehmer pro Gehaltszeitraum den maximalen Beitragslohn berücksichtigen. Der maximale Beitragslohn ist der Höchstbetrag, für den Sie die Beiträge berechnen (siehe Tabelle 11).

Sie berechnen die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge genau wie die anderen Lohnabgaben pro Gehaltszeitraum. Bei einem Gehaltszeitraum von 4 Wochen gehen Sie also vom Lohn für 4 Wochen aus, bei einem Gehaltszeitraum von 1 Monat gehen Sie vom Monatslohn aus.

Anonyme Arbeitnehmer

Bei anonymen Arbeitnehmern dürfen Sie bei der Berechnung der Arbeitnehmerversicherungsbeiträge den maximalen Beitragslohn nicht berücksichtigen. Dadurch müssen Sie in manchen Fällen einen höheren Betrag an Arbeitnehmerversicherungsbeiträgen bezahlen als normal.

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