Branchenzugehörigkeit

Was die Arbeitnehmerversicherungen betrifft, ist die Wirtschaft in Branchen unterteilt. Jede Branche besteht aus einem oder mehreren Unternehmens- oder Berufszweigen oder Teilen davon. Vorschriftsmäßig sind Sie einer Branche angeschlossen. Welcher Branche Sie angeschlossen sind, hängt nicht nur von Ihren Tätigkeiten in den Niederlanden ab, sondern auch von den Tätigkeiten Ihres Unternehmens insgesamt. Wenn Ihre Aktivitäten zu verschiedenen Branchen gehören, ordnen wir Sie der Branche zu, zu der der Großteil Ihrer Tätigkeiten gehört. Die Höhe der Branchenbeiträge wird von Ihrer Branche festgelegt und kann sich auf die Höhe des differenzierten Beitrags zum Arbeitswiederaufnahmefonds (Werkhervattingskas, Whk) auswirken, den Sie zahlen müssen.

Beurteilung der Branchenzugehörigkeit

Wenn Sie sich bei uns als Arbeitgeber anmelden, geben Sie an, welche Tätigkeiten Sie ausüben. Auf dieser Grundlage legen wir fest, welcher Branche Sie angehören. Innerhalb von 8 Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie von uns einen Bescheid mit dem Code der Branche, der Sie angeschlossen sind. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Solange Sie keinen Bescheid haben, berücksichtigen Sie die Prozentsätze der Branche, zu der Sie Ihrer Ansicht nach gehören.

Wenn sich Ihre Aktivitäten strukturell ändern, dann müssen Sie innerhalb von 14 Tagen eine neue Beurteilung Ihrer Branchenzugehörigkeit bitten.

Javascript ist in Ihrem Webbrowser deaktiviert. Sie müssen Javascript aktivieren, um unsere Website aufrufen zu können.